Die Probleme im internationalen Handelsrecht betreffen z. B.:
- Rechtswahl im Rahmen von Vertragsabschlüssen, z. B. zu Gunsten des UN-Kaufrechts (CISG)
- Rechtswahl im Rahmen von Rechtstreitigkeiten zu Gunsten ausländischen oder inländischen Handelsrechts
- Wahl günstiger Vertragsklauseln für Importeure oder Exporteure, z.B. INCOTERMS.
- Wahl von Schiedsgerichtsklauseln zu Gunsten nationaler oder ausländischer Schiedsgerichte
Wir bereiten für unsere Mandanten vorteilhafte Handelsverträge vor, sowohl nach dem UN-Kaufrecht (CISG), dem deutschen Handelsrecht (HGB) und Zivilrecht (BGB), sowie nach ausländischem Recht, z. B. nach dem polnischen Recht.